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Catch and Release

Catch & Release

 

Fangen und Freilassen! Dieser Begriff ist immer wieder zu lesen und führt tatsächlich zu Kontroversen, auch unter Anglern. Darüber hinaus wird er von Tierrechtsorgansisationen, wie PETA, gerne als Begründung hergenommen, um Angler anzuzeigen.

Was genau steckt dahinter?

 

 

Deutschland steht mit dieser Diskussion allein auf weiter Flur. In allen anderen Ländern ist C&R eher positiv besetzt.Wir in Deutschland befinden uns, weltweit einzigartig, in einer ganz besonderen und exzentrischen Situation. Gemäß des Tierschutzgesetzes muss das Angeln vernünftig begründet werden. Dieser Grund ist vordergründig die Nahrungsbeschaffung, bei der man den Fisch zwangsweise entnehmen und töten muss. Ganz so ist es natürlich nicht, wie wir im Verlauf des Textes sehen werden.

 

Tierrechtsorganisationen, allen voran PETA, behaupten, dass das Fangen und wieder Freilassen von Fischen ungesetzlich sei. Absoluter Unsinn, aber sie ziehen das hemmungslos durch und zeigen sehr viele Angler an, weil sie einem Fisch das Leben lassen. Diese Anzeigen, obwohl sie niemals verhandelt werden, sorgen bei den Anglern natürlich für große Unruhe und Unsicherheit und mancher Hobbyfischer entnimmt nun tatsächlich Fische, die er lieber zurückgesetzt hat. Sicher ist sicher und man will ja nicht angezeigt werden.

 

Diesen bizarren Umstand will ich einmal kurz zusammenfassen:

Tierrechtler zwingen Angler, durch vielfache Strafanzeigen, dazu Fische zu töten, wo es nicht notwendig ist und nutzen dann diese Tatsache, um sie als Tiermörder zu diffamieren.

 

Erst einmal sollten wir Angler uns über die tatsächliche Rechtslage im klaren sein. Darüber hinaus, sollten wir auch laut und deutlich sagen, dass es gerade die sog. Tierrechtler sind, die von uns fordern und uns dazu zwingen, Tiere zu töten und zwar ohne vernünftigen Grund. DAS ist ein Verstoß gegen den Sinn des Tierschutzgesetzes!

 

Erst einmal, ein generelles, gesetzliches Verbot von C&R existiert in Deutschland nicht, auch wenn manche das behaupten und viele, auch Angler, es glauben.

 

Ganz oben steht die Gesetzgebung zum Tierschutz, die besagt, dass keinem Wirbeltier, ohne vernünftigen Grund, absichtlich Schaden zugefügt werden darf. Diese Gründe sind, im Bezug auf den Fischfang, Hegemaßnahmen, Nahrungserwerb und noch viele andere, wie wissenschaftliche Untersuchungen oder Bestandsaufnahmen. Im Umkehrschluß ergibt sich daraus, dass Angelei ohne einen vernünftigen Grund gesetzeswidrig ist.

 

- einem Fisch ohne vernünftigen Grund länger anhaltendes Leid zufügt (vgl. § 17 Nr. 2 TierSchG i.V.m. § 1 TierSchG) oder

- einen Fisch ohne vernünftigen Grund tötet (vgl. § 17 Nr. 1 TierSchG).

 

Vernünftigerweise ist der erste Passus dem zweiten völlig untergeordnet, zumal das Töten eines Fisches ein deutlich größerer Eingriff ist, als das Zurücksetzen. Eine Ausnahme wäre ein schwer verletzter Fisch ohne Überlebensaussichten, was nach meiner Erfahrung eher sehr selten ist, aber durchaus vorkommt.

 

 

 

 

Genannt werden hier immer Dinge, wie Wettkampf- oder Trophäenangeln. Interessanterweise ist beides erst einmal auch nicht verboten. Gesetzwidrig wird es erst, wenn nachweislich nicht die Absicht besteht, die gefangenen Fische zu verwerten. Dazu gibt es Grundsatzurteile.

Bedeutet es also, dass man keinen gefangenen Fisch zurücksetzen darf?

 

Nein, das bedeutet es natürlich nicht. Ganz im Gegenteil müssen Angler viele Fische zurücksetzen, weil der

Gesetzgeber es fordert.

 

- Ganzjährig geschützte Arten

- Fische mit Schonzeit

- Fische mit Mindestentnahmegröße

 

In diesen Fällen macht sich der Angler strafbar, wenn er nicht zurücksetzt.

 

In allen Landesfischereigesetzen ist der Angler verpflichtet den Fischbestand zu hegen. Daraus ergeben sich einige Dinge. 

 

Fängt ein Angler ein Exemplar, das für den Fortbestand der Art im jeweiligen Gewässer wichtig ist, darf er den Fisch natürlich zurücksetzen.

 

Was ist mit Fischen, die nicht verwertet werden können? Davon gibt es viele, ob es der 5cm-Barsch ist oder der 2m-Waller.

 

Kann der Angler den Fisch nicht verwerten, ist er also für die Biotonne, fehlt ihm wieder der vernünftige Grund und das Tierschutzgesetz schlägt zu. Ergo, er muss zurückgesetzt werden, denn die Tötung ohne Nutzung ist schwerwiegender, als das Zurücksetzen

 

Zusammengefasst darf man sagen, dass ein Angeln ohne jedwede Verwertungsabsicht eindeutig strafbar ist. Alleine der Nachweis ist natürlich schwierig, wenn nicht unmöglich zu erbringen.

 

PETA zeigt bekanntlich Angler am laufenden Meter, wegen C&R, an. Kaum eine dieser Anzeigen landet überhaupt vor Gericht und nur die wenigsten führen zu einer Verurteilung des Anglers. Diese Urteile muss man sich genauer anschauen.

 

Tatsächlich konnte ich kein Urteil finden, in dem das eigentliche Zurücksetzen des Fisches eine Beachtung fand. Es war immer wieder die Art des Zurücksetzens bzw. die Dauer bis es dazu kam.

 

Ein Fisch, der nicht entnommen werden soll, muss SOFORT zurückgesetzt werden. Messen und wiegen nur dort, wo es sich aus der Rechtslage ergibt. Ein Foto kann schon schwierig sein. Für ein Urteil reichte schon der Zeitraum von 60 Sekunden.

 

Der Fisch muss schonend zurückgesetzt werden. Das ist nicht immer genau definiert. Ihn im hohen Bogen ins Wasser zu werfen ist allerdings extrem kritisch und auch rechtlich keine gute Idee. Wer sich dabei auch noch fotografieren lässt, hat es nicht anders verdient.

 

 

Tatsächlich sind die einzigen, die C&R tatsächlich untersagen manche Angelvereine in Ihrer Satzung oder Gewässerordnung. Aus Sicht der Hege ist das m.E. eine wenig sinnvolle Maßnahme. Warum diese Vereine das tun, darüber kann man nur spekulieren. Allzu oft weiß man erschreckend wenig über die tatsächliche Rechtslage und es ist wohl die Angst vor Anzeigen, die dazu führt.

 

Da denke ich immer Ohweeeeeh. Leute, 4 Millionen Angler sollten doch bitte etwas selbstbewusster auftreten, als Petras Verklageverein mit seinen 9 Mitgliedern. Allen Anglern sei ans Herz gelegt:

 

Catch&Release ist nicht verboten….nirgendwo. Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. Lediglich das Landesfischereirecht von Schleswig Holstein äußert sich überhaupt dazu:

 

LFischG §39

3.das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist (Catch & Release) sowie

4.das Aussetzen von Fischen in fangfähiger Größe zum Zwecke des alsbaldigen Wiederfangs mit der Handangel.

 (Ordnungswidrigkeit)

 

 

Aber auch hier, ist es definitiv nicht verboten Fische zurückzusetzen, die man z.B. nicht verwerten kann. Interessant ist, dass es sich hier um den einzigen Gesetzestext in Deutschland handelt, der dieses Thema wirklich aufgreift. Wichtig ist, dass hier C&R definiert wird, als Fischen, ohne Entnahmeabsicht. 4. ist ebenfalls interessant. Der klassische "Forellenpuff" dürfte damit in SH erledigt sein.

 

Ich bitte zu beachten, dass das einzige Bundesland, dass darauf in einem Landesgesetz eingeht C&R nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit einstuft.

 

Hier noch ein interessanter Link zum Thema: https://www.anglerboard.de/threads/rechtliche-probleme-beim-zuruecksetzen-von-fischen.345412/

 

An der Front sollten wir Angler locker bleiben.Wer Fische waidgerecht behandelt und schonend zurücksetzt, kann jeder Anzeige gelassen entgegensehen, denn es gibt keinen Straftatbestand.

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